1. Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für sämtliche -
auch künftige - geschäftliche Beziehungen, insbesondere Lieferungen,
Leistungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden.
Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche
Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit
denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und
zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf
diese Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns
bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von
unseren Liefer- und
Zahlungsbedingungen erteilt, selbst wenn wir
nicht widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit
einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des
Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren
Geschäftsverbindungen abzutreten.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die in Prospekten, Preislisten,
Katalogen, Rundschreiben, Online-Shops und sonstigen Drucksachen oder in
den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie
insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von
technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird
keine Haftung übernommen. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen, soweit sie für
den Kunden zumutbar sind.
3. Auftragsbestätigung
Telefonisch, schriftlich sowie per e-Mail erteilte Aufträge sind für den
Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher
Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei
sofortiger Liefermöglichkeit verzichtet werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Lager Schwarzenbach/Saale (Brutto-Preise, incl. der
jeweils geltender Mehrwertsteuer) zuzüglich einer Versandkostenpauschale je Bestellung.
Bei Erstlieferung ist nur Vorkasse oder Nachnahme möglich. Wird
nichts vereinbart, so wird automatisch per Nachnahme geliefert. Zahlungsfälligkeiten
sind bei Bedarf auf der Rechnung festgehalten und müssen unbedingt eingehalten
werden. Beim Bankeinzugsverfahren, bzw. Euro- Visacard-Einzug wird der
Rechnungsbetrag mit dem Absenden der Ware fällig. Bei Teillieferungen
wird nur der Teilbetrag fällig, wobei die erste Terillieferung die
Portokosten enthält.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Dem Besteller steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren
Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig,
die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.Alle
unsere Forderungen einschließlich derjenigen, für die wir Wechsel
hereingenommen haben oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden
sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungszieles hinfällig, wenn das
Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird oder/und nach dem
Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den
Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird. In diesem Falle sind
wir auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen
oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Werden die Vorauszahlung
oder die Sicherheitsleistung auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist
nicht erbracht, können wir vom Vertrag zurücktreten.
5. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Ist frei Haus Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon
unberührt. Unsere Vertragspflicht ist eine sogenannte Holschuld und zwar
ab Lager. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Vertragsverpflichtungen
ist unser jeweiliger Lagerstandort.
Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und
Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.
Lieferzeiten und
-fristen sind aufgrund der beim Angebot erwarteten erforderlichen
Arbeitszeit, der rechtzeitigen Lieferung der erforderlichen Materialien
sowie aufgrund der uns vom Auftraggeber rechtzeitig erteilten, für den
Auftrag eventuell erforderlichen Informationen festgesetzt worden. Falls
nicht anders schriftlich ausdrücklich vereinbart worden ist, gelten die
angegebenen Lieferzeiten nie als Endfrist. Im Falle einer nicht
fristgerechten Lieferung hat der Auftraggeber uns somit schriftlich in
Verzug zu setzen. Der Auftraggeber hat uns eine angemessene
Fristverlängerung zur nachträglichen Bewirkung der Leistung zu gewähren,
die mindestens die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist
beträgt.
Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstige unvorhersehbare
Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt
nicht abwenden können - gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem
Lieferanten eingetreten - wie Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe,
Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige
oder nicht rechtzeitige
Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im
Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Wird durch die oben
genannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder
unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.
6. Versendung - Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den
Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
der Lieferer noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten oder Anfuhr
und Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich die Versendung aufgrund
einer Anweisung des Käufers, geht die Gefahr mit Herstellung der
Versandbereitschaft auf den Käufer über. Der Kaufpreis bzw. das sonstige
Entgelt werden in diesem Falle mit der
Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
7. Mängelrügen
Äußerlich sichtbare sowie durch Erprobung feststellbare Mängel hat der
Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Liefergegenstände bei
uns zu reklamieren. Erfolgen diese Beanstandungen nicht innerhalb von
8 Tagen, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Nicht
äußerlich sichtbare Mängel sind von dem Auftraggeber innerhalb von
8 Tagen nach Feststellung dieser Mängel bei uns zu reklamieren. Erfolgen
diese Beanstandungen nicht innerhalb von 8 Tagen, so sind
Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
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Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich
zu rügen.
Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl auch berechtigt, den mangelhaften Gegenstand nachzubessern oder
Ersatz zu liefern; der Käufer kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen
der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche (Wandlung oder Minderung) geltend machen.
Anfallende Nachbesserungsaufwendungen, insbesondere Transportkosten,
werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und der
Vorlage entsprechender Nachweise von uns direkt erstattet. Darüber hinaus
bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere
keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden.
Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich
erforderlich, daß defekte Teile und eine genaue Fehlerbeschreibung mit
Angabe der Modell- und Seriennummer und eine Kopie des Lieferscheins
(oder der Rechnung), mit dem das Gerät geliefert wurde, an uns
eingeschickt bzw. an uns angeliefert werden.
Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie
Fremdeingriffe und das öffnen von Geräten haben zur Folge, daß der
Gewährleistungsanspruch erlöscht.
8. Rückgaberecht
Für alle Artikel gilt ein 14-tägiges Rückgaberecht. Während dieser Zeit kann
der Artikel ohne Angabe von Gründen zurück gegeben werden. Der Kaufpreis wird
dabei voll erstattet.
9. Gewerbliches Schutzrecht
Die Haftung für den Gebrauch von Abbildungen und/oder Texten auf von uns
oder in unserem Auftrag von Dritten im Auftrag des Auftraggebers
hergestellten Waren ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für das
ihm eingeräumte Nutzungsrecht an den obenerwähnten Abbildungen und/oder
Texten und für jegliche Schadenersatzansprüche Dritter aus Verletzung der
gewerblichen
oder geistigen Eigentumsrechte.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum (Vorbehalt). Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn
einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen
worden sind und uns die jeweilige Saldoforderung bei laufender Rechnung,
gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, gegen den Kunden zusteht. Die
Bearbeitung,
Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch
in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrage erfolgt,
ohne daß für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns
gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so
tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an den
vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit
kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die
gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur,
sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird.
Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist
ausdrücklich untersagt. Eine Abtretung ist unzulässig, es sei denn, es
handelt sich um eine Abtretung im Wege des echten Factoring, die uns
angezeigt wird und bei welcher der Factoringerlös den Wert unserer
gesicherten Forderung übersteigt. Mit der Gutschrift des
Factoringerlöses wird unsere Forderung ohne
Ansehung von anderweitig gewährten Zahlungszielen sofort fällig. Weiter
ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, mit seinem Abnehmer die
Einstellung seiner Forderungen aus von uns gelieferter Ware in ein
Kontokorrentverhältnis zu vereinbaren. Der Kunde ist ferner verpflichtet,
seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
Unsere Eigentumsvorbehaltsrechte (einfacher, erweiterter, verlängerter
und Kontokorrentvorbehalt) erlöschen auch dann nicht, wenn von uns
stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser
die Ware noch nicht bei uns bezahlt hat. Dieses gilt insbesondere für
den Verkauf im Rahmen verbundener Unternehmen. Beeinträchtigungen
unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muß der Kunde offenbaren bzw.
unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich
eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche
Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, daß unser
Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen tritt der Kunde
uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur
völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen
Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen,
ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und
von dem Kunden veräußerten Ware.
Übersteigt der Wert der uns
gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um
mehr als 20%, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit
nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser
Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer
bekanntzugeben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den
Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen
auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von
der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden
Einziehungsermächtigung.
Der Kunde ist ermächtigt, die
abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, als er
seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die
Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns
widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert
aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten
trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs- und
Lieferungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige
Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Geräte.
Sollte der Abnehmer mit seinen Kunden ein Kontokorrentverhältnis
bezüglich seiner Forderung vereinbart haben, so tritt er bereits jetzt
seine Kontokorrentforderung gegen seinen Kunden in Höhe des
Rechnungswertes der von uns gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung
aller unserer Forderungen ab.
11. Gerichtsstand
Auf alle mit uns geschlossenen Verträge findet, soweit der Vertrag
und/oder diese Bedingungen nicht anders bestimmen, ausschließlich das
deutsche Recht Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus unseren Angeboten und unseren Verträgen ist das
zuständige Gericht in Hof.
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